Psychotherapie –
was ist das?

Psychotherapie ist die Behandlung psychischer Beschwerden mit Krankheitswert. Im Rahmen von Gesprächen wird seelischen Leiden auf den Grund gegangen.

Dabei finden sowohl die aktuelle Lebenssituation, die Persönlichkeitsmerkmale als auch die Lebensgeschichte Beachtung. Es werden die aktuellen psychischen Probleme betrachtet und dabei auch die in Kindheit und Jugend gemachten Erfahrungen berücksichtigt.

Psycho­therapeutische Verfahren

Es gibt verschiedene Methoden und theoretische Ansätze, mit denen versucht wird, psychische Probleme zu lindern. Die wissenschaftlich überprüften und von den Krankenkassen anerkannten Verfahren sind derzeit: 

Psychoanalyse

Die Psychoanalyse zählt zu den aufdeckenden Therapien. Sie versucht, dem Patienten ein vertieftes Verständnis der meist unbewussten Zusammenhänge seines Leidens zu vermitteln.

Ziel der Psychoanalyse ist die Umstrukturierung der Persönlichkeit und insbesondere des Gefühlslebens in denjenigen Bereichen, die zur Aufrechterhaltung psychischer Probleme beitragen.

Der Therapeut bemüht sich hierbei, die sich in der Beziehung zu ihm einstellenden Übertragungen typischer emotionaler Muster bzw. Motive des Patienten aufzudecken, und ihre Bedeutung innerhalb der Psychodynamik zu interpretieren, um sie einer Veränderung zugänglich zu machen.

Tiefenpsychologische Psychotherapie

Das Ziel der tiefenpsychologisch-fundierten Psychotherapie es, unbewusste, innerseelische Konflikte aufzudecken und zu bearbeiten, die zu krankmachenden Symptomen führen. Durch das Erkennen der Abläufe, die zur Symptomentwicklung beigetragen haben, wird eine Entwicklung angeregt, die aus der Krankheit herausführt und dauerhaft mehr Lebensqualität schafft.

Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie basiert auf verschiedenen Theorien des Lernens. Sie geht davon aus, dass psychische Probleme erlernt und somit auch wieder verlernt werden können. In der heutigen Verhaltenstherapie werden ungünstige Einstellungen und Denkmuster kritisch überprüft, hinterfragt und durch funktionalere ersetzt. Hierbei sind praktische Übungen, wie zum Beispiel Rollenspiel oder die sukzessive Konfrontation mit Angstsituationen ein wichtiger Baustein.

Am Anfang jeder Behandlung steht die gemeinsame Erarbeitung eines personenbezogenen Störungsmodells. So bekommen Sie sowohl Einsicht in die Ursachen und die Entstehungsgeschichte der aktuellen körperlichen und seelischen Beschwerden als auch in eigenen problematischen Verhaltensweisen und Gedankenmuster.

Aufbauend auf dieser Einsicht und dem Störungsmodell werden dann Lösungen für einzelne Problembereiche erarbeitet.

Systemische Therapie

In der Systemischen Therapie werden psychische Störungen nicht als Eigenschaften und Problem einzelner Personen, die darunter leiden, gesehen. Vielmehr liegt der Schwerpunkt der Betrachtung auf dem sozialen Kontext psychischer Störungen, insbesondere auf Interaktionen zwischen Mitgliedern der Familie. Probleme und Störungen werden als Ausdruck der aktuellen Kommunikations- und Beziehungsbedingungen verstanden.

Das systemische Verständnis und die systemische Behandlung psychischer Probleme und Symptome findet unter einem anderem Blickwinkel statt, als dies bei vielen anderen psychotherapeutischen Schulen der Fall ist und bedient sich somit auch ungewöhnlicher Methoden (z.B. Einbezug der ganzen Familie, Aufstellungsarbeiten im Gruppen- oder im Einzelsetting usw.).

Ziel der Systemischen Therapie ist eine Erweiterung der Wahrnehmungs- und Handlungsmöglichkeiten des/der Einzelnen und des Gesamtfamiliensystems. Bisherige Muster werden in Frage gestellt und andere Sichtweisen angeregt, um neue Interpretationsvarianten und Interaktionsregeln zu ermöglichen. Hierzu werden besondere Gesprächstechniken, z.B. Reframing (das Umdeuten als Kunst, etwas "in einen anderen Rahmen zu stellen") oder zirkuläre Fragen genutzt.

Die Menschen sollen angeregt werden, ihre eigenen Annahmen über Beziehungen auszusprechen und zur Diskussion zu stellen. Um Beziehungen erfahrbar zu machen, werden sie oft in einer Skulptur dargestellt (Aufstellungsarbeit).

Formaler Ablauf und Dauer der Behandlung

In den Psychotherapeutischen Sprechstunden, die vor dem Beginn einer Psychotherapie stattfinden, findet eine erste Klärung, Diagnostik und professionelle Einschätzung Ihres Anliegens statt. 

Wenn der Bedarf einer Psychotherapie festgestellt wird, erfolgen anschließend 2-4 Probatorische Sitzungen, die der Erhebung der Kranken- und Lebensgeschichte, der Zieldefinition und der Diagnostik dienen.

Danach wird die Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Hierzu wird auch ein ärztlicher Konsiliarbericht benötigt, der u.a. das Nichtvorhandensein einer ursächlichen körperlichen Erkrankung bescheinigt und Fragen der Medikamenteneinnahme klärt.

Die Psychotherapie wird in der Regel als Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Sitzungen durchgeführt. In Ausnahmefällen kann sie bei weiterem Therapiebedarf verlängert werden. Dazu ist ein Bericht an einen unabhängigen Gutachter notwendig, der über die Bewilligung der weiteren Therapiestunden entscheidet. Bei der Verhaltenstherapie und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie umfasst eine Langzeittherapie jeweils bis zu 60 Behandlungsstunden. Diese Kontingente stellen gleichzeitig die Höchstgrenzen der Behandlung dar.

In akuten Fällen kann nach der Sprechstunde auch direkt eine psychotherapeutische Akutbehandlung durchgeführt werden. Diese ist auf 12 Sitzungen begrenzt und dient einer ersten Stabilisierung in oder nach einer Krise.

Ambulante psychotherapeutische Sitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel wöchentlich statt.

Kosten­übernahme

Gesetzlich Versicherte

Damit die Kosten der Psychotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Beihilfe übernommen werden, muss als wichtigste Voraussetzung eine psychische Erkrankung nach ICD-10 vorliegen.

Zudem muss die Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der psychotherapeutischen Behandlung bei ausreichend guter Prognose eines Behandlungserfolges festgestellt werden (Erfüllung der Kriterien der Psychotherapie-Richtlinien). Die Kosten werden dann direkt mit Ihrer Krankenversicherung abgerechnet.

Privat Versicherte

Bei Patienten, die privat versichert sind, hängt der formale Ablauf von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Die Leistungen sind nicht einheitlich geregelt und somit variiert die Kostenübernahme je nachdem, was Sie und Ihre Versicherung vertraglich vereinbart haben. Manche privaten Versicherungen übernehmen jährliche Maximalleistungen (z.B. maximal 20 Stunden), andere haben eine Maximalleistung für den Behandlungsfall.
Sie sollten deshalb vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung mit Ihrer Versicherung klären, ob und in welchem Umfang Kosten für eine geplante Behandlung übernommen werden. Anschließend können Sie sich bereits die notwendigen Formulare zur Therapiebeantragung (falls erforderlich) zuschicken lassen. Es ist ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Quartalsweise erhalten Sie dann eine Rechnung, die Sie bei ihrer Versicherung einreichen können. Der Behandlungsvertrag besteht zwischen Ihnen und dem behandelnden Therapeuten.

In meiner Praxis übernimmt seit Anfang 2021 überwiegend Timon Gebbers die Behandlung von Privatversicherten und Selbstzahlern.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Regelsatz im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Warte­zeiten

Eine Psychotherapie ist eine aufwendige und notwendigerweise verbindliche Behandlungsform. 
Die meisten Einzelbehandlungen dauern zwischen 9 und 24 Monaten. Manche Therapien sind jedoch auch nur einige Sitzungen lang, andere können teilweise einige Jahre dauern.
Wegen der begrenzt zur Verfügung stehenden Plätze gibt es bei den Psychotherapeuten mit Kassenzulassung meist längere Wartezeiten, bevor eine Behandlung beginnen kann. Auch bei uns ist das der Fall.

Wenn Sie jedoch bereits zahlreiche Versuche unternommen haben, einen Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten zu bekommen und Ihnen im günstigsten Fall Wartezeiten von mehreren Monaten mitgeteilt wurden, haben Sie die Möglichkeit, die Kostenerstattung einer Therapie bei einem Kollegen in Privatpraxis bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen.

In unserer Praxis bietet unser Kollege Timon Gebbers Therapieplätze über das Kostenerstattungsverfahren, für Privatversicherte und für Selbstzahler an. Sprechen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie direkt unseren Kollegen.